AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umweltsimulation / Analytik / Labor
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Umweltsimulation / Analytik / Labor gelten ausschließlich. Entgegenstehende, von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben der Geltung ausdrücklichh schriftlich zugestimmt.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Umweltsimulation / Analytik / Labor gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Umweltsimulation / Analytik / Labor gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebote, Annahme
- Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Verbindliche Angebote kann der Kunde binnen einer Frist von 21 Tagen annehmen, wenn das verbindliche Angebot nicht ausdrücklich eine kürzere oder längere Annahmefrist enthält.
- Bestellungen des Kunden werden von uns dadurch angenommen, dass wir den Auftrag verbindlich schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen bezüglich eines bereits erteilten Auftrages. Für Inhalt und Umfang unserer Vereinbarungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Transport, Verpackung und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt die Kosten der Hin- und Rücksendung des Testmaterials bzw. dessen Entsorgung nach Beendigung der Untersuchung.
- Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Vereinbarte Rabatte gelten nur für den Gesamtauftrag und entfallen, wenn der Kunde den Auftragsumfang nachträglich verringert.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Zur Zurückbehaltung ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungszeit, Termine
- Untersuchungstermine sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde alle für die Durchführung der Untersuchung erforderlichen Unterlagen und Testmaterialien spätestens fünf (5) Werktage vor dem Beginn der Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
- Leistungszeiten verlängern sich um die Dauer der Behinderung, wenn wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßahmen wie Streik oder Aussperrung oder deren Auswirkungen oder sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, an der Einhaltung der vereinbarten Leistungszeit gehindert sind.
- Geraten wir mit der Leistung in Verzug, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Beruht der Leistungsverzug auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist begrenzt auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
- Kommt der Kunde mit der RÜcknahmme des Testmaterials in Verzug, hat er den uns dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und Lagerkosten zu ersetzen. In diesem Fall sind wir nach vorheriger Ankündigung auch berechtigt, das Testmaterial auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
§ 5 Leistungsumpfang
- Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben internationaler, fachbereichsspezifischer oder kundenspezifischer Regelwerke.
- Wir sind nicht verpflichtet, Angaben des Kunden über das von ihm zur Verfügung gestellte Testmaterial zu überprüfen. Mitgeteilte Kundendaten werden bei unseren Untersuchungen als richtig zugrunde gelegt.
- Testergebnisse und Untersuchungsberichte beziehen sich ausschließlich auf das eingereichte Testmaterial. Eine Haftung für die Übertragbarkeit der Untersuchungsergebnisse auf andere Materialien / Objekte übernehmen wir nicht.
- Wir sind berechtigt, Teilprüfaufträge an Unterauftragnehmer zu vergeben.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden, Rücktritt
- Der Kunde hat auf eine besondere Gefährllichkeit des Testmaterials vor der Auftragserteilung hinzuweisen. Anderenfalls haftet der Kunde für alle Schäden, die durch das von ihm bereitgestellte Testmaterial entstehen.
- Vereinbarte Termine für die Übersendung des Testmaterials und der erforderlichen Unterlagen sind von dem Kunden einzuhalten.
- Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Auftrag ab, berechnen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Auftragswerts. Dies gilt nicht, wenn die Absage mindestens 7 (sieben) Werktage vor dem Prüftermin erfolgt.
§ 7 Haftung
- Unsere Haftung für vertragliche und deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit; unsere Haftung ist jedoch auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Eigentums- und Urheberrechte
- An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und Berichten behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für vertraulich gekennzeichnete Unterlagen. Die Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte und die Veröffentlichung darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
§ 9 Erfüllungsortsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Gerichtsstand ist unser Geschäftsssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Ort seines Geschäftssitzes zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.